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Verkauf- und Lieferbedingungen
1) Allgemeine Bedingungen Den Geschaeftsbedingungen zwischen Besteller und Lieferanten liegen die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, soweit nicht besondere weitere Bedingungen ausdruecklich vereinbart wurden. Abweichungen und Ergaenzungen haben nur Gueltigkeit, wenn sie in Schriftform niedergelegt sind. Die Verkaufbedingungen gelten für alle Rechtsgeschaefte zwischen dem Besteller und dem Lieferanten, auch wenn auf diese bei zukuenftigen Geschaeften nicht mehr besonders hingewiesen wird, so zB. bei Ersatzlieferungen und Umaenderungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unbeachtlich.
2) Angebote und Preise Die Angebotspreise in EUR verstehen sich ab Werk. Modellaenderungen und -verbesserungen behalten wir uns vor. Die Angebotspreise verstehen sich freibleibend. Die verbindliche Annahme des Auftrages kann nur durch schriftliche Auftragsbestaetigung des Lieferanten bzw. durch Lieferung erfolgen. Rechnungen, Entwuerfe, Kostenvoranschlaege und alle sonstwie zur Verfuegung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten; diesem allein stehen Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Besteller verpflichtet sich die vorgenannten Absatz erwaehnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden Person, insbesondere keinem Wettbewerber der Lieferanten, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen; das gleiche gilt für Abschriften oder Kopien dieser Unterlagen.
3) Auftragsbestätigung Für die fertige Lieferung durch den Lieferanten ist der Wortlaut des Auftrags allein massgebend. Der Besteller ist verpflichtet, etwaige Fehler oder Widersprueche binnen einer Woche zuruegen, anderenfalls gilt der Inhalt des Auftrags vom Besteller als genehmigt. Der Auftrag gilt als Auftragsbestaetigung, wenn er nicht durch Fa. Stama widerrufen wird.
4) Lieferzeit Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine gelten mit der Massgabe, dass sie moeglichst vom Lieferanten eingehalten werden. Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Besteller weder zum Ruecktritt noch zu Schadenersatz. Der Lauf der Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in allen Punkten einwandfrei geklärt ist; dazu gehört die Vorauszahlung.
5) Versand und Gefahrenuebergang Der Versand erfolgt grundsaetzlich ab Werk der Lieferanten nach Vorauszahlung und Gefahr des Kaeufers. Bei einem Bestellwert von EUR 300,00 einer Lieferung erfolgt der Versand frei Haus. Beim Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Besteller auch dann ueber, wenn die Ware durch Fahrzeuge des Lieferanten zu dem Kunden gebracht wird.
6) Maengelruege Maengel der gelieferten Ware sind vom Besteller binnen 5 Tage nach Empfang schriftlich gegenueber dem Lieferanten zu ruegen. Wahrt der Besteller diese Frist nicht, so ist die Geltendmachung irgendwelcher Maengelruegen sowie der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Gleichfalls ausgeschlossen sind irgendwelche Schadensersatzansprueche oder Vertragsstrafen, gleichviel aus welchen Gruenden sie gestellt werden, sowie Haftung des Lieferanten fuer Folgeschaeden.
7) Garantie Garantie wird nur fuer die Saison der Lieferung geleistet. Die Ware muss kostenfrei eingesadt werden. Der Lieferant kann wahlweise reparieren oder Ersatz liefern. Alle Ruecksendungen verstehen sich ab Werk, evtl. Nebenkosten wie Transportgebuehren gehen zu Lasten der Kaeufers. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die dem natuerlichen Verschleiss unterliegen.
8) Zahlungsbedingungen Alle Bestellungen die ueber den Internetshop abgewickelt werden sind per Vorauszahlung zu erfuellen.
9) Aufhebung von Verpflichtungen Der Lieferant ist berechtigt, im Falle des Bekanntwerden von irgendwelchen Umstaenden, die den Besteller als nicht kreditwuerdig erscheinen lassen, sofort die Zahlung - und zwar auch gestundeter Forderungen - bzw. Vorauskasse zu verlangen. Der Lieferant ist auch berechtigt, die sofortige Herausgabe der von ihm gelieferten Waren zu verlangen, diese bestmoeglich zu verwenden und die Differenz zwischen dem Erloes und der Verkaufssumme als Schadenersatz zu fordern.
10) Eigentumsvorbehalte Der Lieferant behaelt das Eigentumsrecht an saemtlichen gelieferten Waren bis zur vollstaendigen Deckung aller Ansprueche. Der Besteller hat dem Lieferanten unverzueglich Mitteilung zu machen, wenn dritte Personen Recht bezueglich der gelieferten Waren oder hinsichtlich der Forderung aus Weiterveraeusserung geltend machen oder Zwangsvollstreckungsmassnahmen durchgefuehren wollen. Der Kaeufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veraussern unter Beruecksichtigung der nachfolgenden Bedingungen: Durch Verkauf der Vorbehaltsware erwirbt der Kaeufer nicht das Eigentum an der Ware. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kaeufer gehoerenden und unter sogenanntem einfachem Eigentumsvorbehalt gekauften Gegenstaenden verarbeitet oder konfektioniert wir, erwirbt der Verkaeufer das alleinige Eigentum am Verarbeitungs- oder Verkaufprodukt.
11) Gerichtsstand und Erfüllungsort Als Erfüllungsort und Gerischtsstand gilt Schwaz als vereinbart. Ist der Besteller ein Auslaender, so gilt bei Streitigkeiten zwischen ihm und dem Lieferanten oesterreichisches Recht.
12) Mindermengenzuschlag Bei Lieferungen mit einem Bestellwert unter EUR 50,00 werden EUR 4,00 als Mindermengenzuschlag verrechnet.
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